H. Heinrich, Schulleiter

“Schulische Integration” eines behinderten Kindes

1. Persönliche Erfahrungen:

Am 5. Oktober 1977 wurde unser Sohn Thomas, das zweite von drei Kindern (1973, 1980), geboren. Schon bei der Geburt bestand der Verdacht auf Trisomie 21. Diese Vermutung verursachte bei meiner Frau und bei mir eine starke Betroffenheit. Hilflos suchten wir im Lexikon nach Erklärungen und Aufklärung. Zwei Tage vor Weihnachten kam dann der Befund: die Chromosomenuntersuchung ergab eine Trisomie 21.

Bei aller Trostlosigkeit war es für uns ein Hoffnungsschimmer, dass Professor Franz Schmid, Leiter der Kinderklinik Aschaffenburg, unseren Sohn ab der Geburt betreute, und dass ein Modellversuch der Frühförderung in Elsenfeld von der Sonderschulrektorin Frau von Chaseé ins Leben gerufen wurde; unser Sohn Thomas gehörte zu den ersten der betreuten Kindern. Gerade die Anleitungen der Frühförderstelle haben uns sehr geholfen.

So kam es auch, dass Thomas ab dem Jahr 1981 in den öffentlichen Kindergarten der Gemeinde Mespelbrunn, getragen von der Caritas, aufgenommen wurde. Diese Einrichtung besuchte er drei Jahre.

Die Einschulung gestaltete sich sehr schwierig. Erst nach unserem Widerspruch gegen den Einschulungsbescheid konnten die entsprechenden Weichen für die schulische Laufbahn gestellt werden. So kam Thomas 1984 für ein Jahr in die schulvorbereitende Einrichtung des Dr. Albert Liebmann-Schule, einer privaten Schule, wo er auch von 1985 bis 1987 in der Förder- und Diagnoseklasse verblieb. Gerade die kleinen Klassen und die intensive Betreuung haben die Entwicklung unseres Sohnes stark gefördert. Er lernte die Grundfähigkeiten im Lesen, Schreiben, und Rechnen. Dabei war die Zusammenarbeit zwischen Schule und uns Eltern sehr fruchtbar.

Ab dem Jahr 1987 wechselte Thomas in die Pestalozzi-Schule Hösbach, einer Förderschule für Lernbehinderte, um dann von 1992 bis 1997 seine schulische Ausbildung durch den Besuch der Oberstufe und Werkstufe der Comeniusschule, Förderschule für geistig behinderte Menschen, abzuschließen.

2. Aufnahme von Julian Arnold in eine Volksschule

Sicher haben die persönlichen Erfahrungen dazu beigetragen, mit einen besonderen Aufgeschlossenheit sich des Kindes Julian anzunehmen, der auch von der Trisomie 21 (Down-Syndrom) betroffen ist.

Die ersten Gespräche mit den Eltern von Julian führte ich etwa drei Jahre von dem Einschulungstermin. Die Begegnung erfolgte bei einer Veranstaltung der Lebenshilfe. Dabei erfuhr ich, daß rechtzeitig die Dienste der Frühförderung in Anspruch genommen wurde und das der Besuch des Regelkindergartens in Heimbuchenthal vorgesehen ist. Als der Einschulungstermin näherrückte, besuchte Frau Pfeifer, die vorgesehene Lehrkraft in der 1. Jahrgangsstufe an zwei Unterrichtsvormittagen den Regelkindergarten, um ihre künftige erste Klasse, darunter natürlich auch Julian, zu beobachten und entsprechende Vorkenntnisse zu sammeln .

Bevor ich nun als Schulleiter eine Entscheidung über die Einschulung von Julian treffen konnte, sprach ich zunächst mit den Eltern. ich erfuhr, dass Julian allein die Toilette aufsuchen und dass die Mutter stets zur Schule kommen konnte, wenn wir sie brauchen würden. Auch die Empfehlungen der Kindergärtnerinnen waren für mich sehr wichtig. Noch im alten Schuljahr wurde ein Elternabend für die künftige erste Klasse angesetzt, um auch hier Informationen weiterzugeben und die Zustimmung einzuholen.

Schwierige Gespräche mußten mit dem Lehrerkollegium geführt werden. Es war wichtig, eine Klassenleiterin oder einen Klassleiter zu finden.; Eine Verringerung der Klassenstärke oder eine Gehaltzulage konnten ja nicht in Aussicht gestellt werden. Auch mit der Förderlehrerin und den künftigen Fachlehrern (Religion, Textilarbeit, Werken) gab es Gespräche.

Als all die Voraussetzung sich in einem positiven Licht zeigen, nahm ich als Schulleiter Julian in die 1. Klasse unserer Regelschule auf und informiete als das Staatliche Schulamt Aschaffenburg- Land. So erfuhr ich auch vor der Abgabe der Planungsunterlagen, daß Frau Rauscher vor der Comeniusschule zur individuellen Lebensbewältigung uns für drei Wochenstunden zugeteilt werden konnte. In einem Gespräch der beiden Schulleiter mit all den Lehrkräften, welche in der künftigen 1. Klasse arbeiten sollten, wurden die Weichen für die erste Zeit des Schulbesuches von Julian in unserer Grundschule gestellt.

Schon bald nach Schuljahresbeginn im September 1997 merkten wir, daß begleitende Maßnahmen notwendig waren:

  1. Unser Schulsanitätsdienst der SMV beaufsichtigt Julian während der Pausen in besonderer Weise, da er die Begrenzung des Pausenhofs kaum beachtet.

  2. Während des Unterrichts in der Textilarbeit und im Werken bieten Schülerinnen der 9. Jahrgangsstufe während der Freistunde ihre Hilfe an.

  3. Vertretungen in der 1. Klasse müssen vorher entsprechend unterwiesen werden.

  4. Klassenbezogene Dienstbesprechungen werden öfters durchgeführt. Es hat sich aber gezeigt, dass sie immer weniger notwendig sind.

  5. Auch wegen der Schulbusbeförderung von Julian sind Gespräche mit der Beförderungsfirma notwendig.

  6. An den Haltestellen übernehmen Schülerinnen und Schüler der 8. und 9. Jahrgangsstufen den Dienst eines “Haltestellenlotsen.”

Zum Schluss sei mir noch ein Ausblick gestattet: Julian gehört in unsere Schule. Er prägt unser Schulleben und hat es zum positiven geändert. Schülerinnen und Schüler lernen, mit einem behinderten Mitschüler umzugehen. Das soziale Gefüge in der Klasse hat sich zum Guten geändert. Julian wird, solange wir unseren Erziehungsauftrag erfüllen können, an unsererVolksschule bleiben.